Preisübersicht
Die Leistungen und Preise werden mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern verhandelt und in
Form einer Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.
Gem. § 38 a SGB XI steht WG-Bewohnern ein Wohngruppenzuschlag in Höhe von z. Zt. 214,00 € zu.
Dieser wird von der Pflegekasse direkt an den WG-Bewohner ausgezahlt.
Zu den obengenannten Leistungen muss zusätzlich die Betreuungsleitung nach § 45 b SGB XI über
eine Abtretungerklärung abgetreten werden.
Bei Abschluss eines Miet-und Betreuungsvertrages wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von
500,00 € fällig.
Sollten Einkommen und Vermögen zur Deckung der Gesamtkosten für den Aufenthalt nicht
ausreichen, übernimmt der Sozialhilfeträger unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen.